Zusätzliche Betreuungskräfte

Nach § 43 b SGB XI


Die Kosten pro Menü betragen:

Bringedienst im Stadtgebiet:

5,95 € / Menü

Bringedienst in den Ortsteilen:

6,35 € / Menü

Abholer:

5,35 € / Menü


Abrechnung & Bezahlung:

Am Anfang eines Monats erstellen wir eine Rechnung für die Lieferungen des Vormonats. Diese weist die genaue Anzahl der gelieferten Menüs aus. Gerne kann uns eine Einzugsermächtigung zum Lastschriftverfahren erteilt werden; dadurch wird der Betrag automatisch von uns eingezogen. Eine Bezahlung beim Fahrer ist nicht möglich.